Von jeder Speise, welche Sie selbst herstellen, sollten Sie mindestens 100 Gramm als Rückstellprobe aufbewahren. Das gilt für leicht verderbliche Lebensmittel und Speisen wie Salate, Desserts, Warmspeisen oder auch Soßen. Eine gesetzliche Pflicht zur Anlage von Rückstellproben gibt es nicht, wir empfehlen es jedoch dringend – zur eigenen Absicherung im Ereignisfall.
Beim Anlegen einer Rückstellprobe sind verschiedene Dinge zu beachten. Jedes Lebensmittel muss separat entnommen und eine eigene Probe dafür angelegt werden – zum Beispiel je eine für Soße, Fleisch und Beilage. Für eine korrekte Kennzeichnung der Rückstellprobe ist die Beschreibung des Inhaltes wichtig, ebenso das Datum und die Uhrzeit der Probenentnahme. Für die Aufbewahrung gilt: mindestens sieben Tage bei –18 °C.
Sicherheit bei der richtigen Kennzeichnung Ihrer Rückstellproben bieten Ihnen nur die Systemlösungen von Meto. Als „Retail Label Expert“ verfügen wir über mehr als 50 Jahre Erfahrung in der Herstellung von Etiketten für den LEH. Namhafte Betriebe der Handels- und Systemgastronomie arbeiten seit Jahren mit uns zusammen. Die nachfolgenden Produkte eigenen sich ideal zur Auszeichnung von Rückstellproben.
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