02. Februar 2024

Allergene: Was muss ich auszeichnen?

ALLERGENE:  WAS MUSS ICH AUSZEICHNEN?

Bei allen Speisen, welche Sie in Ihrem Betrieb selbst herstellen, müssen Sie die darin enthaltenen Allergene kennzeichnen. Das gilt sowohl für verpackte als auch für lose Lebensmittel. Die gesetzliche Grundlage dafür ist die europäische Lebensmittelinformations-Verordnung, kurz LMIV.

Besonders häufig lösen glutenhaltiges Getreide, Eier, Soja, Milch, Krebstiere, Fisch und Weichtiere (Schnecken, Muscheln, etc.), Erdnüsse und Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnüsse, etc.), Sellerie, Senf und Senfsamen, Lupinen sowie Schwefeldioxid und Sulfite (in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l) Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten aus und sind deshalb zu kennzeichnen. Aus den entsprechenden Produkten gewonnene Erzeugnisse fallen ebenfalls unter die Kennzeichnungspflicht gemäß LMIV.

Für die Handels- und Systemgastronomie bieten nur die Systemlösungen von Meto Rechtssicherheit bei der Aus- und Kennzeichnung von Allergenen. Als „Retail Label Expert“ verfügen wir über jahrzehntelange Erfahrung und sind ein zuverlässiger Partner für namhafte Betriebe aus der Branche. Die folgenden Produkte von Meto eignen sich ideal zur Kennzeichnung von Allergenen.

Lebensmittelkennzeichnung, Etikett, Preisauszeichnung
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