Es ist sinnvoll, Rückstellproben bei allen Speisen zu entnehmen, die Sie selbst herstellen. Das gilt für leicht verderbliche Lebensmittel und Speisen wie Salate, Desserts, Soßen, Warmspeisen, etc.
Zur Anlage von Rückstellproben sind Sie zwar nicht gesetzlich verpflichtet, wir empfehlen es jedoch unseren Kunden aus der Handels- und Systemgastronomie dringend. Im Ereignisfall dient die Rückstellprobe als Beweismittel und kann Sie entlasten. Erkrankt beispielsweise ein Gast nach dem Verzehr Ihres Produkts, können Sie durch die Rückstellprobe des betreffenden Gerichts nachweisen, dass mit Ihren Produkten in Ordnung war und Sie keine Schuld an der Erkrankung tragen.
Die Systemlösungen von Meto unterstützen Sie bei der richtigen Kennzeichnung Ihrer Rückstellproben und bieten Ihnen Rechtssicherheit. Als „Retail Label Expert“ verfügen wir über jahrzehntelange Erfahrung in der Herstellung von Etiketten. Große Unternehmen der Handels- und Systemgastronomie setzen auf unsere Expertise. Die nachfolgenden Produkte eigenen sich ideal zur Auszeichnung von Rückstellproben.
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