02. Februar 2024

Allergene: Wie zeichne ich gesetzeskonform aus?

ALLERGENE:  WIE ZEICHNE ICH GESETZESKONFORM AUS?

Die Kennzeichnung von Allergenen muss für Verbraucher*innen, Kund*innen und Anwender*innen informativ und verständlich sein. Das bedeutet: Die Kennzeichnung muss gut sichtbar und leicht lesbar (Mindestschriftgröße 1,2 mm) sein, die Schrift sollte klar und sauber sein und darf nicht verwischt werden können. Darüber hinaus gilt der Grundsatz der Einheitlichkeit.

Die Kennzeichnung von Allergenen ist in der europäischen Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) festgelegt. Es ist wichtig, dass der Gast vor dem Kaufabschluss Kenntnis über die enthaltenden Stoffe erhalten kann. Eine mündliche Information durch den Verkäufer oder die Verkäuferin ist nur dann zulässig, wenn es auch eine zugrundeliegende schriftliche Dokumentation gibt.

Allergene können Sie nur mit den folgenden Systemlösungen von Meto rechtssicher und effizient auszeichnen. Wir verfügen über mehr als 50 Jahre Erfahrung in der Etikettenherstellung und sind daher Ihr „Retail Label Expert“. Bei der Auszeichnung gemäß LMIV, HACCP und Co. unterstützen wir große Unternehmen der Handels- und Systemgastronomie seit vielen Jahren – wann dürfen wir Ihnen bei der rechtsicheren Aus- und Kennzeichnung von Allergenen helfen?

Kennzeichnung, Allergene, Etiketten, Informationsetiketten, Lebensmittel
Wie können wir Ihnen helfen?

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratunggespräch

KEINE NEUIGKEITEN MEHR VERPASSEN!

Melden Sie sich zum Newsletter an und erhalten Sie nach der Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse alle Neuigkeiten rund um die weite Welt der Auszeichnung und Etiketten.  

newsletter-icon